Was noch

Facts, Facts, Facts

In Österreich gibt es mehr als 9.700 institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Davon sind mehr als 4.000 privat und knapp 5.700 öffentlich. Es gibt

… mehr als 4.600 Kindergärten,

… mehr als 2.700 Kinderkrippen,

… mehr als 800 Horte,

… mehr als 1.500 altersgemischte Gruppen.

Bundesweit sind mehr als 388.000 Kinder in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Insgesamt arbeiten mehr als 71.000 Personen in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, davon

… mehr als 40.000 Personen als Fachpersonal,

… knapp 31.000 Personen als Assistenzkräfte.

Jährlich werden rund 1.800 Stellen aufgrund von Pensionierungen, Umzügen, Karenz, oder anderen Gründen frei.

Wird eine Verbesserung der Strukturqualität in Form des Fachkraft-Kind-Schlüssels angestrebt, so werden laut einer Studie bis zum Jahr 2030 voraussichtlich rund 20.200 Elementarpädagog/inn/en gebraucht.

Inklusive Elementarpädagogik

Bin ich bereits Elementarpädagogin/-pädagoge, kann ich mich über den HLG Inklusive Elementarpädagogik an einer Pädagogischen Hochschule weiterbilden und Inklusive/r Elementarpädagogin/-pädagoge werden.

Dauer:(90 ECTS-AP)
4 Semester (vorgesehene Studienzeit)
8 Semester (Höchststudiendauer)
Abschluss:Hochschullehrgangszeugnis
Berufsberechtigung als „Inklusive/r Elementarpädagogin/-pädagoge“
Zulassungskriterien:Ich habe die Berufsberechtigung als „gruppenführende/r Elementarpädagogin/-pädagoge“ gemäß AE-GG (Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz).
Ich habe Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau Deutsch C1 (GER).

Eine Auflistung aller PH, die den HLG Inklusive Elementarpädagogik anbieten, finde ich HIER.


Bin ich bereits Inklusive/r Elementarpädagogin/-pädagoge, kann ich mich über das außerordentliche Bachelorstudium Inklusive Elementarpädagogik (CE) an einer Pädagogischen Hochschule weiterbilden.

Dauer:(180 ECTS-AP)
8 Semester (vorgesehene Studienzeit)
12 Semester (Höchststudiendauer)
Hinweis: Die ersten vier Semester entsprechen dem HLG Inklusive Elementarpädagogik. Ich kann daher direkt im 5. Semester einsteigen, wenn ich den HLG Inklusive Elementarpädagogik schon absolviert habe.
Abschluss:Bachelorzeugnis
Akademischer Grad „Bachelor of Arts in Continuing Education“, abgekürzt BA (CE)
Zulassungskriterien:Ich habe die Berufsberechtigung als „Inklusive/r Elementarpädagogin/-pädagoge“ gemäß AE-GG (Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz).
Ich habe eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung sowie ein aktives Dienst- oder Arbeitsverhältnis an einer elementaren Bildungseinrichtung.
Ich habe Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau Deutsch C1 (GER).

Eine Auflistung aller PH, die das außerordentliche Bachelorstudium Inklusive Elementarpädagogik (CE) anbieten, finde ich HIER.


Inklusion – was bedeutet das eigentlich?

Inklusion bedeutet, dass jede Person dazugehört und mitmacht – egal, wie sie aussieht, was sie kann oder woher sie kommt. In der elementaren Bildung bedeutet das: Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen lernen miteinander, und jedes Kind bekommt genau die Förderung, die es braucht. 

Dafür arbeiten Elementarpädagog/inn/en und Inklusive Elementarpädagog/inn/en gemeinsam als Team in der Gruppe.

Was ist der Unterschied zwischen Integration und Inklusion?

Integration geht davon aus, dass eine Gesellschaft aus einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Außengruppe besteht, die in das bestehende System integriert werden muss, während…

Inklusion eine Abkehr von dieser Zwei-Gruppen-Theorie darstellt und alle Menschen als gleichberechtigte Individuen, die von vornherein und unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Voraussetzungen Teil des Ganzen sind, betrachtet.

Was erwartet mich in der Inklusiven Elementarpädagogik?

Inklusive Pädagogik fokussiert auf eine Pädagogik (Wissenschaft des Lernens und Lehrens), die alle Kinder in ihrer Persönlichkeit, ihren Begabungen sowie ihrer Kreativität entsprechend wahrnimmt. Studierende erwerben methodische, didaktische (Didaktik ist die Wissenschaft des Lehrens und Lernens) und fachliche Kenntnisse, um für alle Kinder die Voraussetzungen zu schaffen, ihre Potenziale zu entfalten und individuelle Förderung sicherzustellen.

Welche Kompetenzen erwerbe ich durch diese Ausbildung?

Diese Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse erwerbe ich u.a. in dieser Ausbildung:

  • Ich bin mir meines Verständnisses im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen, meiner Haltung gegenüber Inklusion und meines damit verbundenen Menschenbildes bewusst.
  • Ich agiere im inklusiven Setting diversitätssensibel und bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst.
  • Ich weiß über Inklusions- und Exklusionsmechanismen Bescheid und wende dieses Wissen in meinem Tätigkeitsfeld an.
  • Ich verstehe erziehungswissenschaftlich relevante Theorien, Begriffe und Methoden und bin in der Lage, diese für den (inklusiv-)pädagogischen Alltag heranzuziehen.
  • Ich kenne Ursachen und Formen von Beeinträchtigungen sowie entwicklungspsychologische Grundlagen und deren mögliche Abweichungen und kann dieses Wissen in (inklusiv-)pädagogische Bildungsprozesse implementieren.
  • Ich kenne Grundlagen, Methoden und Möglichkeiten der pädagogischen Diagnostik und setze Letztere diversitätssensibel im Berufsfeld ein.
  • Ich habe fundierte Kenntnisse zu Diversität und Intersektionalität, die in der Planung, Durchführung und Reflexion von Bildungsprozessen berücksichtigt werden.
  • Ich reflektiere das Bildungsangebot und analysiere Bildungsprozesse in der elementaren Bildungseinrichtung besonders aus der inklusionspädagogischen Perspektive.
  • Ich habe ein hohes Maß an pädagogischer Diagnose- und Förderkompetenz und bin in der Lage, Differenzierung und Individualisierung aus pädagogischer Sicht zu realisieren und an Dritte zu kommunizieren.
  • Ich erhebe regelmäßig Lernvoraussetzungen, den Entwicklungsstand und bereits erfolgte Lernprozesse der Kinder und leite daraus differenzierte Bildungsprozesse ab.
Sprachförderung

Sprachliche Fähigkeiten sind grundlegend für erfolgreiche Lernprozesse sowie Bildungswege und ermöglichen soziale Teilhabe. Daher ist die sprachliche Förderung ein fester Bestandteil der Aufgaben von elementaren Bildungseinrichtungen, wobei sich die Sprachförderung quer durch alle Aktivitäten und Bildungsangebote im gesamten Alltag vollzieht. Die Förderung der sprachlichen Fähigkeiten soll die Potentiale der Kinder bestmöglich unterstützen und eine gute Grundlage für den Eintritt in die Schule legen.

Ausbildung zur Sprachförderkraft

Seit dem Schuljahr 2023/24 gibt es den Gegenstand „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik. Dieser qualifiziert mich dazu, als Sprachförderkraft zu arbeiten.

Darüber hinaus gibt es einen Hochschullehrgang „Frühe Sprachliche Förderung“ im Umfang von 6 ECTS-AP, mit dem ich mich als Elementarpädagogin/-pädagoge in diesem Bereich nachqualifizieren kann.

Bildungssprache Deutsch

Im Fokus steht die Förderung der Bildungssprache Deutsch. Die Förderung von Kindern mit mangelnden Kenntnissen der Bildungssprache Deutsch soll von Beginn des Besuches einer elementarpädagogischen Einrichtung, jedoch insbesondere in den letzten beiden Jahren vor Beginn der Schulpflicht gezielt und individuell erfolgen, sodass diese zum Eintritt in die Schule die sprachlichen Kompetenzen möglichst beherrschen.

Sprachstandsfeststellungsinstrumente „BESK KOMPAKT“ und „BESK-DaZ KOMPAKT“

Zur Feststellung der Sprachkompetenzen der Kinder in der Bildungssprache Deutsch kommt seit 2019/20 ein bundesweit einheitliches Beobachtungsinstrument verpflichtend in elementaren Bildungseinrichtungen zum Einsatz.

Dieses besteht aus zwei Varianten und trägt die Titel „BESK KOMPAKT“ (für Kinder mit Deutsch als Erstsprache) sowie „BESK-DaZ KOMPAKT“ (für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache). Es wurde vom Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) gemeinsam mit einer Fachexpertin erarbeitet.

Das kompakte Instrument verbessert meine Arbeit als Elementarpädagogin/-pädagoge, da es nur die aussagekräftigen Sprachstandsindikatoren beinhält. Mit diesem einfach zu nutzenden Instrument kann ich den Sprachförderbedarf eines Kindes feststellen. Damit ein bundesweit einheitliches Vorgehen gesichert ist, wurden einheitliche Beobachtungszeiträume sowie Schwellenwerte festgelegt, anhand derer ein eventueller Sprachförderbedarf identifiziert wird.

Die Sprachstandsfeststellung ist bei jedem Kind ab dem 3. Lebensjahr mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Video: BESK (DaZ) KOMPAKT – Richtig beobachten einfach erklärt

Übergabeblatt

Die Informationen, die ich mit dem Sprachstandsfeststellungsinstrumente erhalte, kann ich mithilfe des Übergabeblatts an die Volksschule weitergeben. Dafür habe ich bis spätestens Anfang September Zeit. Dadurch erhalten die dort arbeitenden Primarstufenpädagog/inn/en Informationen über die Stärken und förderbaren Bereiche eines Kindes im Bereich der Sprache.

Das Übergabeblatt wird für jedes Kind erstellt, auch wenn es keinen spezifischen Förderbedarf in der Bildungssprache Deutsch hat.

Lese- und Schrifterfahrungen in elementaren Bildungseinrichtungen. Ein Leitfaden für die Praxis

Kinder sammeln lange vor ihrem Schuleintritt erste Lese- und Schrifterfahrungen. Der neue Praxisleitfaden bietet mir einen Einblick in Konzepte und Methoden zur Vermittlung einer altersgemäßen Buch-, Erzähl- und Schriftkultur in der Arbeit mit 2- bis 6-Jährigen. Er beinhaltet für mich eine Fülle von Anregungen für die Praxis und greift dabei Aspekte der Mehrsprachigkeit auf wie den Einsatz digitaler Medien und die Literacy-Förderung in Familien.

HIER kann ich weitere Informationen nachlesen und Materialien herunterladen.

Minderheitensprachen

Möglichkeiten der zweisprachigen Ausbildung in einer Minderheitensprache an einer BAfEP

Die Sprachen der sechs österreichischen Volksgruppen als Minderheitensprachen wurden auch in den Lehrplänen der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) verankert.

Bildungsanstalten für Elementarpädagogik können daher…

  • … eine weitere lebende Fremdsprache oder eine Minderheitensprache als schulautonomen Pflichtgegenstand bzw. als Freigegenstand anbieten.
  • … eine lebende Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) verwenden.
  • … Praxis in einer zweisprachigen elementaren Bildungseinrichtung im Rahmen des zweiwöchigen Pflichtpraktikums ermöglichen.
  • … die abschließende Prüfung (Diplomarbeit oder mündliche Prüfung) in einer Minderheitensprache ermöglichen.
Kompetenzverteilung

Die Kompetenzen im Bereich der Elementarpädagogik sind zwischen Bund und Ländern verteilt. Dies ist in Art. 14 Abs. 4 lit. b Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt.

Der Bund ist für die Ausbildung der Elementarpädagog/inn/en zuständig, für die Gesetzgebung und Vollziehung sind die Länder zuständig. Die Länder legen also grundsätzlich die Rahmenbedingungen von elementaren Bildungseinrichtungen fest und finanzieren diese auch.

Dennoch investiert der Bund seit 2008 in den Ausbau elementarer Bildungseinrichtungen. Dies geschieht in Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG.

Bei Fragen rund um regionale Fördermöglichkeiten, Anstellungserfordernisse, Gehälter, gesetzliche Rahmenbedingungen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, usw. wende ich mich an die entsprechende Landesstelle.

Kontaktstellen in den Bundesländern zur Elementarpädagogik finde ich HIER.